Unter welchen Umständen dürfen Sie an einer Kreuzung eine rote Ampel überfahren?
Als verantwortungsbewusster Autofahrer sollten Sie grundsätzlich immer die Verkehrsregeln befolgen. Doch unter welchen Umständen dürfen Sie an einer Kreuzung eine rote Ampel überfahren? In diesem Artikel gehen wir auf die Ausnahmen ein, bei denen das Überfahren einer roten Ampel erlaubt ist. Denken Sie jedoch immer daran, dass Sicherheit im Straßenverkehr oberste Priorität hat.
Umstände | Erklärung | Gesetzliche Grundlage |
---|---|---|
Notfalleinsatz | Bei einem Notfalleinsatz dürfen Fahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehr oder Polizei die rote Ampel überfahren. | § 35 StVO |
Anweisung einer Polizeibeamtin/eines Polizeibeamten | Wenn Sie von einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten dazu aufgefordert werden, dürfen Sie die rote Ampel überfahren. | § 36 StVO |
Defekte Ampel | Wenn die Ampel defekt und länger als vier Sekunden dunkel ist, dürfen Sie vorsichtig die Kreuzung überqueren. | Tenor der Rechtsprechung |
Kennzeichenträgerin/Kennzeichenträger der Bundeswehr | Fahrzeuge der Bundeswehr dürfen die rote Ampel im Dienst überfahren, wenn sie dazu berechtigt sind. | § 35 StVO (immer im Einzelfall zu prüfen) |
Notfalleinsatz
Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei dürfen im Einsatz die rote Ampel überfahren. Dies erlaubt ihnen, schnellstmöglich zur Einsatzstelle zu gelangen und Leben zu retten. Beachten Sie jedoch, dass diese Regelung nur für Notfalleinsätze gilt!
Anweisung einer Polizeibeamtin/eines Polizeibeamten
Sollten Sie direkt von einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten dazu aufgefordert werden, dürfen Sie die rote Ampel überfahren. Dies geschieht in der Regel nur in Ausnahmesituationen, bei denen die Sicherheit im Verkehr sichergestellt werden muss.
Defekte Ampel
Stellen Sie fest, dass die Ampel defekt ist und länger als vier Sekunden dunkel bleibt, dürfen Sie vorsichtig die Kreuzung überqueren. Achten Sie dabei auf andere Verkehrsteilnehmer und geben Sie gegebenenfalls Vorfahrt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Kennzeichenträgerin/Kennzeichenträger der Bundeswehr
Fahrzeuge der Bundeswehr dürfen die rote Ampel im Dienst überfahren, wenn sie dazu berechtigt sind. Dies sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, da es von der jeweiligen Situation abhängig ist.
Zusammenfassung
- Notfalleinsatz
- Anweisung einer Polizeibeamtin/eines Polizeibeamten
- Defekte Ampel
- Kennzeichenträgerin/Kennzeichenträger der Bundeswehr (im Einzelfall prüfen)
Im Großen und Ganzen gilt: Befolgen Sie stets die Verkehrsregeln und agieren Sie verantwortungsbewusst im Straßenverkehr. Bei den genannten Ausnahmen ist das Überfahren einer roten Ampel erlaubt, jedoch sollte die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer immer im Vordergrund stehen.