6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank – andere Krankheit
Ist Ihnen das schon mal passiert? Sie sind 6 Wochen krank, gehen dann einen Tag arbeiten und sind direkt danach wieder krank – allerdings mit einer anderen Krankheit. Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer? Welche Rechte und Pflichten haben Sie in dieser Situation? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Krankheitsfall | Entgeltfortzahlung | Rechte und Pflichten |
---|---|---|
6 Wochen krank | Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber | Pflicht: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen |
1 Tag arbeiten | Regulärer Lohn für diesen Arbeitstag | Recht: Arbeitsleistung erbringen |
Wieder krank – andere Krankheit | Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber | Pflicht: Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen |
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
In Deutschland gilt der Grundsatz der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen in dieser Situation weiterhin Ihren Lohn zahlen muss. Achten Sie aber darauf, dass dies nur bis zu einer Gesamtdauer von insgesamt 6 Wochen für dieselbe Krankheit gilt. Wenn Sie nach 6 Wochen noch nicht genesen sind, springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen das sogenannte Krankengeld.
1 Tag arbeiten: Regelungen für Arbeitnehmer
Wenn Sie nach 6 Wochen Krankheit wieder arbeiten gehen, erhalten Sie für diesen Tag Ihren regulären Lohn. Dabei ist es wichtig, dass Sie, wenn Sie länger als 3 Tage krank waren, vor der Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz eine Bescheinigung des Arztes über Ihr erneutes Arbeitsvermögen einreichen. Dies gilt auch, wenn Sie nur für einen Tag wieder arbeiten.
Wieder krank mit anderer Krankheit: Was kommt auf Sie zu?
Sollten Sie nach dem einen Arbeitstag direkt wieder krank werden – diesmal jedoch mit einer anderen Krankheit – ist dies so zu behandeln, als ob es eine komplett neue Arbeitsunfähigkeit wäre. Hier gilt wieder der Grundsatz der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, allerdings ist wieder ein neuer Zeitraum von maximal 6 Wochen zu beachten.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die neue Krankheit besorgen
- Arbeiten Sie wenigstens einen Tag zwischen den beiden Krankheitszeiträumen, um Ihren Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung für die zweite Krankheit zu sichern
Wichtig ist, dass Sie auch bei der neuen Krankheit frühzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen und alle Anforderungen und Regelungen beachten. So sichern Sie sich Ihre Rechte als Arbeitnehmer und haben keinen finanziellen Nachteil durch die erneute krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.